Als Heilpraktikerin arbeite ich ganzheitlich und wende Verfahren an, die von der Schulmedizin und teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt sind. Damit trotzdem zwischen Ihnen als Patient/in und mir ein klares Rechtsverhältnis besteht, liegen allen Behandlungen meine AGB zugrunde, die Sie sich von mir auf Wunsch aushändigen lassen können.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen mir als Heilpraktikerin und dem/der Patienten/in als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die PatientIn mein generelles Angebot als Heilpraktikerin, die Heilkunde auszuüben, annimmt (auch per telefonischer Terminvereinbarung mit anschliessender email-Terminbestätigung des vereinbarten Termins) und sich an mich als Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
c) Ich bin als Heilpraktikerin berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, 

-  insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,

- es um Beschwerden geht, die ich als Heilpraktikerin aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder

- die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten.

 

In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschliesslich der Beratung, erhalten.
 
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Als Heilpraktikerin erbringe ich meine Dienste gegenüber dem Patienten/innen in der Form, dass ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim/bei den Patienten/innen anwende. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht oder nur teilweise dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht immer kausal-funktional erklärbar und insofern als “nicht zielgerichtet“ zu definieren. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
 
3. Mitwirkung des/der Patienten/in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Patient/in verpflichtet. Der/die Patient/in muss alle bisherigen Diagnosen und Untersuchungsergebnisse seines Krankheitsverlaufes, welche bis dato durchgeführt wurden, mir als Heilpraktikerin vorlegen.

Als Heilpraktikerin bin ich berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Patient/in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
 
4. Honorierung der Heilpraktikerin
a) Ich habe im Rahmen meiner Heilpraktikertätigkeit Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. Bitte entnehmen Sie die Tarife der Seite Preise/Kostenübernahme.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom/von der Patienten/in in bar oder per girocard zu bezahlen. Eine Rechnungserstellung nach § 7 erfolgt unmittelbar nach der Behandlung und wird per email an den/die Patienten/In versandt.
c) 24 STD Regel: HINWEISE zu Terminabsagen und nicht wahrgenommene Termine
Meine Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbare ich mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine per Telefon oder online über das Terminbuchungssystem. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert. Mit Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch - gehen Sie mit mir einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden voll berechnet (§ 615 und 630a BGB). Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Patient/in mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt. Sollte der/die Patient/in am Erscheinen zum vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes gehindert sein, den der/die Patient//in nicht zu vertreten hat, stelle ich pauschal 50 Euro in Rechnung für die reservierte Zeit, gemietete Räumlichkeiten und zur Verfügung gestellte Behandlungsmaterialien.
Die von mir erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten anteilig oder leider überhaupt nicht (s. hier) von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Der/Die Patientin rechnet direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Privat und bei der Beihilfe versicherte Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich nach der Heilpraktikergebührenordnung in Rechnung gestellt. Bitte informieren Sie sich vorher über die Erstattungsmodalitäten der privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen habe ich keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Sollte das doch möglich sein (z.B. durch Automatismen des digitalen Terminbuchungssystems), bin ich bereit, auf eine Ausfallrechnung zu verzichten.
Daher bitte ich meine Patienten ausdrücklich, Termine, die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen.


5. Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der/die Patient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.

6. Vertraulichkeit der Behandlung
a) In meiner Heilpraktikertätigkeit behandele ich die Patienten/innendaten (s. dazu Datenschutzerklärung) vertraulich und erteile bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des/der Patienten/innen Auskünfte gegenüber Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Patienten/innen. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Patienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Patient/in zustimmen würde.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn ich als Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig bin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen mich oder meine Berufsausübung stattfinden und ich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin führe ich Aufzeichnungen über meine Leistungen (digitale Handakte). Dem/Der Patienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstelle ich diesen Auszug kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
e) Handakten werden von mir 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des/der Patienten/in vernichtet, sofern ich mir die Kenntnis des Ablebens vorliegt. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

7. Rechnungsstellung
Nach jeden Behandlung erhält der/die Patient/in eine Rechnung. Die Rechnung enthält meinen Namen und Praxisanschrift, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung wird immer mit Therapie- bzw. Diagnosespezifikation ausgestellt werden.

8. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.